30.07.2020
Die Weichen sind gestellt: Im Juni haben wir den Antrag für Novego auf Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis gestellt. Jetzt prüft das BfArM die Details und wir hoffen auf einen baldigen, positiven Bescheid!
Die ersten DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen) werden voraussichtlich ab Anfang September in das DiGA-Verzeichnis des BfArM und damit in die Regelversorgung aufgenommen und können dann deutschlandweit von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden.
Für die Novego-Programme wurde der Antrag auf
Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis gestellt, die Prüfung durch
das BfArM läuft derzeit.
Das BfArM als Prüfstelle für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis stellt hohe Ansprüche an den Nutzennachweis eines jeden Programms. Wir von IVP legen hohen Wert auf die Wirksamkeit unserer Versorgungsprogramme. Unsere E-Mental-Health-Programme von Novego sind in der Versorgung schon lange erfolgreich etabliert und die Wirksamkeit wurde in mehreren publizierten RCT-Studien nachgewiesen.
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